Innovative digitale Wasserzähler
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Ab 2024 werden zur verbesserten Messung und der vereinfachten Administration alle bestehenden mechanischen Wasserzähler im Verbandsgebiet im Zuge des gesetzlich vorgeschriebenen Wasserzählertausches gegen innovative digitale Zähler ausgetauscht.
Haben Sie dazu Fragen? - Dann melden Sie sich bei uns!
Folgend werden oft gestellte Fragen in einem FAQ beantwortet:
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Wie misst der digitale Zähler meine Daten?
Der neue digitale Wasserzähler garantiert dank innovativer Ultraschalltechnologie eine hohe Messgenauigkeit und ist zudem mit einer integrierten Leckageüberwachung ausgestattet.
Mit Ihrem neuen digitalen Zähler können Verbrauchsdaten anhand eines großen Displays ausgelesen werden. Zudem kann der Wasserverband Grieskirchen und Umgebung den Wasserverbrauch bequem per Funk auslesen.
Ist die Qualität des Wassers durch den digitalen Zähler gefährdet?
Nein, denn zur Herstellung des digitalen Zählers werden ausschließlich Materialien verwendet, welche trinkwasserzugelassen sind.
Was passiert mit meinen Daten?
Der Zähler speichert täglich 1024 Verbrauchswerte. Auf diese Daten kann nur vor Ort und mithilfe eines speziellen Auslesegerät zugegriffen werden. In einem zweiten Protokoll können eine kleine Menge von 32 Verbrauchswerte gespeichert werden.
Der Zähler weist ein minimales Sendeintervall von ca. 14 Sekunden auf und verwendet die Sicherheitsstufe OMS Generation 3 Profil A oder 4 Profil B. Sowohl das Funkprotokoll als auch die optische Schnittstelle sind verschlüsselt.
Die Daten, welche der neue digitale Zähler in Form von Zahlen ausliest, stehen lediglich dem Wasserverband Grieskirchen und Umgebung bzw. in weiterer Folge der jeweiligen Mitgliedsgemeinde, welche die Abrechnung vornimmt, zur Verfügung.
Ist die Strahlenbelastung durch den digitalen Zähler schädlich für den Körper?
Nein! Die Strahlenbelastung durch den digitalen Zähler ist für den menschlichen Körper völlig unbedenklich und nicht wahrnehmbar.
Gemäß der im Downloadbereich befindlichen Studie ist zu erkennen, dass die durch den Zähler verursachten hochfrequenten elektromagnetischen Immissionen weit unterhalb der anerkannten Referenz- und Basisgrenzwerte zum Schutz von Personen vor unzulässig hoher Exposition gegenüber
elektromagnetischen Feldern liegen.
Die unter üblichen Bedingungen zu erwartenden elektromagnetischen Hochfrequenzimmissionen sind mindestens um einen Faktor 2.000.000
(zwei Millionen) geringer als die einschlägigen Referenzwerte der EU-Ratsempfehlung
1999/519/EG und der OVR Richtlinie R 23-1.
Zudem ist davon auszugehen, dass die vom betrachteten Funkmodul verursachten mittleren
Hochfrequenzimmissionen typischerweise deutlich unterhalb jener Immissionswerte liegen, die
von vielen anderen alltäglichen Funkanwendungen (WLAN, Mobiltelefone von Passanten und Anrainern usw.) in der typischen häuslichen
Wohnumgebung verursacht werden.